🏡 Gartenlaube & Bauvorhaben
Wie groß darf meine Gartenlaube sein? Maximal 24 m² Grundfläche inklusive überdachtem Freisitz und Toilette. Die Dachhöhe beträgt bei Sattel-/Zeltdach max. 3,50 m, bei Flachdach max. 2,60 m.
Brauche ich eine Genehmigung für Bauvorhaben? Ja! Alle baulichen Anlagen benötigen eine Genehmigung des Bezirksverbands. Anträge sind dreifach mit Zeichnungen über den Vereinsvorstand einzureichen.
Was darf ich ohne Genehmigung bauen?
- Hochbeete bis 10 m² (Höhe 0,5-0,8 m)
- Frühbeetkästen bis 1,20 x 1,00 x 0,40 m
- Folienzelte bis 20 m² (mit Gewächshaus zusammen)
- Einen Sandkasten pro Parzelle
🌿 Gartenbewirtschaftung
Wie viel muss ich anbauen? Mindestens 1/3 der Parzelle muss kleingärtnerisch genutzt werden. Davon mindestens 16,7% Beetflächen für Gemüse/Kräuter und 16,7% Obstgehölze.
Welche Pflanzen sind verboten? Hochwachsende Bäume wie Linden, Kastanien, Pappeln, Birken, Walnuss, alle Koniferen und Cannabis sind unzulässig.
Welche Pflanzabstände muss ich einhalten?
- Hochstämmige Obstbäume: 1,50 m zur Grenze
- Halbstämme/Buschbäume: 1,00 m zur Grenze
- Sträucher/Hecken: 0,50 m zur Grenze
🐕 Tiere & Ruhezeiten
Darf ich Tiere halten? Nutztiere und dauerhafte Hunde-/Katzenhaltung sind verboten . Kleintiere sind nach Genehmigung erlaubt, müssen aber so gehalten werden, dass sie nicht stören.
Darf ich meinen Hund mitbringen? Ja, aber nur an max. 2 m langer Leine . Gefährliche Hunde sind ausnahmslos verboten. Hundekot muss sofort beseitigt werden.
Wann ist Ruhezeit?
- Mittagsruhe: 13-15 Uhr täglich
- Lärmende Arbeiten an Sonn- und Feiertagen verboten
- Kfz-Verkehr während Mittagsruhe untersagt
🚗 Verkehr & Parken
Darf ich in der Anlage parken? Nein! Abstellen von Fahrzeugen, Wohnwagen und Booten ist unzulässig. Befahren nur zum sofortigen Be-/Entladen erlaubt.
♻️ Umwelt & Entsorgung
Darf ich Gartenabfälle verbrennen? Nein! Das Verbrennen von Gartenabfällen ist verboten. Kompostierfähiges Material muss kompostiert werden.
Welche Pflanzenschutzmittel darf ich verwenden? Herbizide und giftige Pflanzenschutzmittel sind verboten. Andere nur nach Beratung durch Pflanzenschutzamt oder Fachberater.
📋 Wichtige Regeln
Wer kontrolliert die Einhaltung? Verpächter-Beauftragte haben nach 2-wöchiger Ankündigung Zutrittsrecht. Den Anordnungen des Vereinsvorstands ist Folge zu leisten.
Was passiert bei Verstößen? Verstöße gegen die Gartenordnung können zum Ausschluss aus dem Verein führen. Bauliche Anlagen ohne Genehmigung müssen ersatzlos entfernt werden.
Wichtiger Hinweis: Die Gartenordnung des Bezirksverbands Berlin-Weißensee hat immer Vorrang vor vereinsinternen Regelungen.
Hier die Dokumente zum Download: